Fifty-One International

DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG

Fassung 1 vom 6. September 2018


I. Gegenstand

Der FIFTY-ONE INTERNATIONAL ist eine Service-Club-Vereinigung, die am 21. Oktober 1966 in Waterloo gegründet worden ist. Die ihr angehörenden Service-Clubs sind nach Sprache und Land, in dem sie ansässig sind, in Distrikte unterteilt.

Fifty-One International legt großen Wert auf den Schutz der personenbezogenen Daten, die sie in ihrer Eigenschaft als für die Verarbeitung Verantwortliche im Rahmen ihrer Tätigkeit verarbeitet.

Als Verarbeitung gilt jede Bearbeitung der Daten, die eine direkte oder indirekte Identifizierung einer natürlichen Person gestattet. Hierzu gehören das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Bereitstellung, der Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung der Daten.

Mit dem vorliegenden Dokument werden den von einer solchen Verarbeitung betroffenen Personen die von den geltenden Bestimmungen und insbesondere die von der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und  des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung oder "DSGVO") verlangten Informationen vorgelegt.

II. Identität und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Die Internationale Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht Fifty-One International mit Gesellschaftssitz in 1070 Brüssel, Boulevard Paepsem, 16, bte 5, eingetragen in der Zentralen Datenbank der Unternehmen unter der Nummer 0477.129.340 (nachstehend „Fifty-One International“), vertreten von ihrem Generalsekretär, ist im Rahmen ihrer Verwaltungstätigkeiten als Service-Club-Vereinigung für die Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten zuständig.

FIFTY-ONE INTERNATIONAL verarbeitet personenbezogene Daten:

  • der Mitglieder und Mitgliedsanwärter der Clubs, die der Vereinigung angehören
  • der Nutzer der Website „http://www.fifty-one-international.org/fr/reserve-aux-membres-5/“ (nachstehend bezeichnet als „Website Fifty-One International“) und/oder der mobilen FOI-App (nachstehend „FOI-App“).

Die Personen, deren personenbezogene Daten von Edenred Belgium als Wirtschaftsprüfer verarbeitet werden, werden im Folgenden einzeln als "das Mitglied" oder zusammen als "die Mitglieder" bezeichnet.

Der Fifty-One International nutzt die in diesem Rahmen verarbeiteten personenbezogenen Daten zum alleinigen Zweck der in seiner Satzung und seiner Geschäftsordnung festgelegten Aufgaben.Dabei setzt sie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen um, mit denen gewährleistet wird, dass die Verarbeitungen den Anforderungen der DSGVO genügen.

III. Contact

Für alle Anfragen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten und insbesondere für die Wahrnehmung seiner im nachstehenden Artikel V genannten Rechte kann sich der Nutzer an die folgende Adresse wenden:

Fifty-One International, Generalsekretariat, Boulevard Paepsem 16, bte 5 1070 Brüssel

info@fifty-one-international.org

Tél. : + 32 (0)2 452 97 70.

Im Hilfecenter der Websites Fifty-One International stellt für die Nutzer außerdem Kontaktformulare bereit.

IV. Verarbeitungen

Verwaltung der Bewegungen der Mitglieder der Vereinigung

1. Zweck

Der Fifty-One International verwndet personenbezogene Daten nur für Zwecke, die mit der Verwaltung seiner Mitglieder zu tun haben.

Die Mitgliederverwaltung umfasst folgende Aspekte:

  • Die Verwaltung der Formulare für die Bewegungen der Mitgliedsanwärter und der Mitglieder: „Bewerbungsentwurf“, „Beitrittsantrag“, „Beendigung der Mitgliedschaft“ (Rücktritt, Ableben, Ausschluss), „Transferantrag“, „Rückkehr eines ehemaligen Mitglieds“, „Bereitstellungsantrag“ gemäß den Bestimmungen der Satzung und der Geschäftsordnung des Fifty-One International. Alle diese Formulare sind vom Präsidenten des Clubs und vom Gouverneur des Distrikts zu unterzeichnen und vom Generalsekretär des Fifty-One International abzustempeln. Die Formulare in Bezug auf einen Beitrittsantrag sind außerdem vom jeweiligen Mitglied zu unterzeichnen, das erklärt, dem FIFTY-ONE INTERNATIONAL als Clubmitglied beizutreten. Es verpflichtet sich eidesstattlich, den Geist und den Inhalt seiner Satzung und seiner Geschäftsordnung zu achten und die daraus für seine Person entstehenden Pflichten nach Kräften zu erfüllen.

  • Die Eingabe dieser Bewegungen in die Fifty-One International-Website und die Veröffentlichung der Namen der betreffenden Mitglieder im Monatsmagazin des Fifty-One International

2. Rechtliche Grundlage der Verarbeitung

Die Verarbeitung ist aufgrund der Pflichten, denen der Fifty-One International in folgendem Zuge unterworfen ist, erforderlich:

  • Belgisches Gesetz vom 2. Mai 2002über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, internationale Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und Stiftungen, das zuletzt am 1. Januar 2004 abgeändert worden ist
  • Satzung des Fifty-One International, Ausgabe von Juni 2018
  • Geschäftsordnung des Fifty-One International, Ausgabe von Juni 2013.

3. Herkunft der Daten

Die Clubs geben die betreffenden personenbezogenen Daten anhand der oben erwähnten Formulare über den Distriktgouverneur weiter.

4. Kategorien der verarbeiteten Daten

Bei den von den Clubs weitergegebenen personenbezogenen Daten in Bezug auf die Mitglieder handelt es sich um:

- Pflichtangaben: Name, Vorname, Name und Vorname des Partners oder der Partnerin, Geburtsdatum, Geschlecht

- Private Angaben: Adresse, Fest- und/oder Mobilnetznummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse

- Berufliche Angaben: Rang, Firma, Adresse, Festnetznummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse

Jedes Mitglied erhält eine Identifizierungsnummer, ein Login (private E-Mail-Adresse) sowie ein Kennwort, um sich auf der Fifty-One International-Webseite anmelden und seine persönlichen Angaben einsehen zu können.

5. Empfänger der Daten

Die personenbezogenen Daten sind ausschließlich für die Mitglieder der Vereinigung bestimmt.

Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.

6. Datenübermittlung

Die Datenverarbeitung umfasst keine Vermittlung personenbezogener Daten in Länder, die nicht Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes sind.

7. Ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung einschließlich Profiling gestützte Entscheidungen

Die Verarbeitung umfasst keinerlei Entscheidungen, die sich ausschließlich auf eine automatisierte Verarbeitung einschließlich Profiling stützen.

8. Aufbewahrungsdauer

Die Formulare mit personenbezogenen Daten werden bis zur Auflösung der Vereinigung aufbewahrt.

Verwaltung der Mitglieder der Vereinigung

9. Zweck

Der Fifty-One International verarbeitet personenbezogene Daten mit Blick auf die Verwaltung der Mitglieder der Vereinigung.

Diese Verwaltung umfasst folgende Aspekte:

  • Aktualisierung auf der Fifty-One International-Website des Datums des Eintritts in die Vereinigung, des Beitritts zu einem Club der Vereinigung, des Datums des Austritts aus der Vereinigung, des Mitgliedsstatus‘ („Charter Member“, Bereitstellung, In Memoriam, Rücktritt, Ausschluss)

  • Aktualisierung der Zusammensetzungen der Komitees und der Ausschüsse der Clubs, der Distriktkomitees, des Generalrats des Fifty-One International

  • Information der Mitglieder in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten und Durchführung der von den Mitgliedern und den Clubs angeforderten Korrekturen

  • Regelmäßige Aktualisierung der zentralen Mitgliederkartei der Vereinigung auf der Grundlage der Angaben der Fifty-One International-Website

10. Rechtliche Grundlage der Verarbeitung

Die Verarbeitung ist aufgrund der Pflichten, denen der Fifty-One International in folgendem Zuge unterworfen ist, erforderlich:

  • Belgisches Gesetz vom 2. Mai 2002über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, internationale Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und Stiftungen, das zuletzt am 1. Januar 2004 abgeändert worden ist

  • Satzung des Fifty-One International, Ausgabe von Juni 2018

  • Geschäftsordnung des Fifty-One International, Ausgabe von Juni 2013.

11. Herkunft der Daten

Die betreffenden personenbezogenen Daten werden von Mitgliedern, Clubs, Distrikten und dem Generalrat übermittelt.

12. Kategorien der verarbeiteten Daten

Bei den von den Clubs weitergegebenen personenbezogenen Daten in Bezug auf die Mitglieder handelt es sich um:

- Pflichtangaben: Name, Vorname, Name und Vorname des Partners oder der Partnerin, Geburtsdatum, Geschlecht

- Private Angaben: Adresse, Fest- und/oder Mobilnetznummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse

- Berufliche Angaben: Rang, Firma, Adresse, Festnetznummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse

Zu diesen Daten kommen ein Benutzername, die Sprache sowie folgende Angaben hinzu:

- AHM (Active Honorary Member)

- Senior Member

- HM (Ehrenmitglied)

- verfügbar seit (mit Datum)

- beurlaubtes Mitglied seit (mit Datum)

Übersicht der Mitgliedsangaben: Name des Clubs, Status, Eintrittsbewegung (Anwärter, neues Mitglied, Transfer, Rückkehr eines ehemaligen Mitglieds), Datum der Bewegung (Jahr-Monat), Ausgabe des FOI-Magazins, in dem die Eintrittsbewegung erschienen ist, Austrittsbewegung (Mitglied, neues Mitglied, Transfer, Rücktritt, Ableben, Ausschluss), Datum der Bewegung (Jahr-Monat), Ausgabe des Magazins, in dem die Austrittsbewegung erschienen ist.

Funktionen im Komitee des Clubs: Name des Clubs, Funktion (Präsident, Vizepräsident, Past-Präsident, Sekretär, Schatzmeister, Protokoll), vom (Jahr-Monat), bis zum (Jahr-Monat), Kommentar

Funktionen in den Ausschüssen des Clubs: Name des Clubs, Funktion (Innere Angelegenheiten, Äußere Angelegenheiten, Dienst an der Gemeinschaft, Rechtsangelegenheiten, Kontaktperson, Directory Web usw.), vom (Jahr-Monat), bis zum (Jahr-Monat), Kommentar

Funktionen im Distriktkomitee: Identifizierung des Distrikts, Funktion (Gouverneur, Vizegouverneur, Past-Gouverneur, Sekretär, Schatzmeister usw.), vom (Jahr-Monat), bis zum (Jahr-Monat), Kommentar

Funktionen im Generalrat: Funktion (Generalgouverneur, Generalsekretär, Generalschatzmeister, Vizegeneralgouverneur, Past-Generalgouverneur, Verwalter), vom (Jahr-Monat), bis zum (Jahr-Monat), Kommentar

Die Angaben in Bezug auf die Clubs abgesehen von ihren spezifischen Angaben wie ihrem Namen, ihren Daten der ersten offiziellen Gründungsversammlung, der Vorlage der Charta, den Versammlungstagen und -orten, einschließlich für das laufende Jahr:

- Zusammensetzung des Komitees des Clubs: Name, Vorname, Funktion, vom (Jahr-Monat), bis zum (Jahr-Monat), Kommentar

- Zusammensetzung der Ausschüsse des Clubs: Name, Vorname, Funktion, vom (Jahr-Monat), bis zum (Jahr-Monat), Kommentar

- Präsidenten des Clubs im Laufe der Zeit: Name, Vorname, vom (Jahr-Monat), bis zum (Jahr-Monat), Kommentar

- „In Memoriam“-Liste (verstorbene Mitglieder des Clubs): Name, Vorname, Datum (Jahr-Monat).

13. Empfänger der Daten

Die personenbezogenen Daten sind ausschließlich für das Generalsekretariat von Fifty-One International bestimmt.

Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.

14. Datenübermittlung

Die Datenverarbeitung umfasst keine Vermittlung personenbezogener Daten in Länder, die nicht Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes sind.

15.Ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung einschließlich Profiling gestützte Entscheidungen

Die Verarbeitung umfasst keinerlei Entscheidungen, die sich ausschließlich auf eine automatisierte Verarbeitung einschließlich Profiling stützen.

16. Aufbewahrungsdauer

Die Formulare mit personenbezogenen Daten werden bis zur Auflösung der Vereinigung aufbewahrt.

Mobile FOI-App

17. Zweck

Der Fifty-One International hat eine mobile App für die Mitglieder der Vereinigung entwickelt. Damit können sie andere Mitglieder der Vereinigung problemlos mit ihrem Handy kontaktieren. Die App funktioniert mit iOS (iPhone), Android und Windows Mobile.

18. Rechtliche Grundlage der Verarbeitung

Die Verarbeitung ist aufgrund der Pflichten, denen der Fifty-One International in folgendem Zuge unterworfen ist, erforderlich:

  • Belgisches Gesetz vom 2. Mai 2002über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, internationale Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und Stiftungen, das zuletzt am 1. Januar 2004 abgeändert worden ist

  • Satzung des Fifty-One International, Ausgabe von Juni 2018

  • Geschäftsordnung des Fifty-One International, Ausgabe von Juni 2013.

19. Herkunft der Daten

Die betreffenden personenbezogenen Daten werden von der Fifty-One International-Website bezogen.

20. Kategorien der verarbeiteten Daten

Bei diesen personenbezogenen Daten, die über die App eingesehen werden können, handelt es sich um:

- den Namen und den Vornamen des Mitglieds, seines Distrikts und seines Clubs

- private Daten: Geburtsdatum, Adresse, Schaltflächen: Festnetznummer, Handynummer, SMS, E-Mail

- berufliche Daten: Firma, berufliche Adresse, Schaltflächen: Festnetznummer, E-Mail, Faxnummer

21. Empfänger der Daten

Die personenbezogenen Daten sind ausschließlich für die Mitglieder der Vereinigung bestimmt.

Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.

22. Datenübermittlung

Die Datenverarbeitung umfasst keine Vermittlung personenbezogener Daten in Länder, die nicht Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes sind.

23. Ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung einschließlich Profiling gestützte Entscheidungen

Die Verarbeitung umfasst keinerlei Entscheidungen, die sich ausschließlich auf eine automatisierte Verarbeitung einschließlich Profiling stützen.

24. Aufbewahrungsdauer

Die personenbezogenen Daten werden für alle Mitglieder der Vereinigung bis zum Ende ihrer Mitgliedschaft (Rücktritt, Ableben, Ausschluss) aufbewahrt.

Statistiken

25. Zweck

Der Fifty-One International verarbeitet die personenbezogenen Daten der Mitglieder und ehemaligen Mitglieder zu Nachforschungs- und Statistikzwecken, u.a. mit Blick auf die Entwicklung der Vereinigung.

26. Rechtliche Grundlage der Verarbeitung

Diese Verarbeitung ist im Sinne der legitimen Interessen des Fifty-One International im Zusammenhang mit dem Zweck der Verarbeitung notwendig.

27. Herkunft der Daten

Die betreffenden personenbezogenen Daten sind in der zentralen Mitgliederkartei der Vereinigung aufgeführt.

28. Kategorien der verarbeiteten Daten

Bei den von den Clubs weitergegebenen personenbezogenen Daten in Bezug auf die Mitglieder handelt es sich um:

- Pflichtangaben: Name, Vorname, Name und Vorname des Partners oder der Partnerin, Geburtsdatum, Geschlecht

- Private Angaben: Adresse, Fest- und/oder Mobilnetznummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse

- Berufliche Angaben: Rang, Firma, Adresse, Festnetznummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse

Zu diesen Daten kommen ein Benutzername, die Sprache sowie folgende Angaben hinzu:

- AHM (Active Honorary Member)

- Senior Member

- HM (Ehrenmitglied)

- verfügbar seit (mit Datum)

- beurlaubtes Mitglied seit (mit Datum)

Übersicht der Mitgliedsangaben: Name des Clubs, Status, Eintrittsbewegung (Anwärter, neues Mitglied, Transfer, Rückkehr eines ehemaligen Mitglieds), Datum der Bewegung (Jahr-Monat), Ausgabe des FOI-Magazins, in dem die Eintrittsbewegung erschienen ist, Austrittsbewegung (Mitglied, neues Mitglied, Transfer, Rücktritt, Ableben, Ausschluss), Datum der Bewegung (Jahr-Monat), Ausgabe des Magazins, in dem die Austrittsbewegung erschienen ist.

Funktionen im Komitee des Clubs: Name des Clubs, Funktion (Präsident, Vizepräsident, Past-Präsident, Sekretär, Schatzmeister, Protokoll), vom (Jahr-Monat), bis zum (Jahr-Monat), Kommentar

Funktionen in den Ausschüssen des Clubs: Name des Clubs, Funktion (Innere Angelegenheiten, Äußere Angelegenheiten, Dienst an der Gemeinschaft, Rechtsangelegenheiten, Kontaktperson, Directory Web usw.), vom (Jahr-Monat), bis zum (Jahr-Monat), Kommentar

Funktionen im Distriktkomitee: Identifizierung des Distrikts, Funktion (Gouverneur, Vizegouverneur, Past-Gouverneur, Sekretär, Schatzmeister usw.), vom (Jahr-Monat), bis zum (Jahr-Monat), Kommentar

Funktionen im Generalrat: Funktion (Generalgouverneur, Generalsekretär, Generalschatzmeister, Vizegeneralgouverneur, Past-Generalgouverneur, Verwalter), vom (Jahr-Monat), bis zum (Jahr-Monat), Kommentar

Die Angaben in Bezug auf die Clubs abgesehen von ihren spezifischen Angaben wie ihrem Namen, ihren Daten der ersten offiziellen Gründungsversammlung, der Vorlage der Charta, den Versammlungstagen und -orten, einschließlich für das laufende Jahr:

- Zusammensetzung des Komitees des Clubs: Name, Vorname, Funktion, vom (Jahr-Monat), bis zum (Jahr-Monat), Kommentar

- Zusammensetzung der Ausschüsse des Clubs: Name, Vorname, Funktion, vom (Jahr-Monat), bis zum (Jahr-Monat), Kommentar

- Präsidenten des Clubs im Laufe der Zeit: Name, Vorname, vom (Jahr-Monat), bis zum (Jahr-Monat), Kommentar

- „In Memoriam“-Liste (verstorbene Mitglieder des Clubs): Name, Vorname, Datum (Jahr-Monat).

29. Empfänger der Daten

Die personenbezogenen Daten sind ausschließlich für das Generalsekretariat von Fifty-One International bestimmt.

Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.

30. Datenübermittlung

Die Datenverarbeitung umfasst keine Vermittlung personenbezogener Daten in Länder, die nicht Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes sind.

31. Ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung einschließlich Profiling gestützte Entscheidungen

Die Verarbeitung umfasst keinerlei Entscheidungen, die sich ausschließlich auf eine automatisierte Verarbeitung einschließlich Profiling stützen.

32. Aufbewahrungsdauer

Die Formulare mit personenbezogenen Daten werden bis zur Auflösung der Vereinigung aufbewahrt.

V. Rechte der Mitglieder

Einleitende Bemerkungen

Fifty-One International darf sich nur dann weigern, nach einem gemäß diesem Artikel V eingereichten Antrag der Nutzer tätig zu werden, wenn sie glaubhaft versichert, die betroffene Person nicht identifizieren zu können.

Fifty-One International stellt dem Mitglied, der eines oder mehrere der nachstehend genannten Rechte wahrnimmt, unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags Informationen über die nach dem Antrag ergriffenen Maßnahmen zur Verfügung. Diese einmonatige Frist kann um weitere zwei Monate verlängert werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Komplexität und der Anzahl von Anträgen erforderlich ist. In diesem Fall unterrichtet Fifty-One International den Mitglied über die Fristverlängerung und die ihr zugrunde liegenden Ursachen.

Wenn der Mitglied seine Anfrage in elektronischer Form einreicht, legt Fifty-One International ihre Informationen, sofern dies möglich ist und der Mitglied nichts anderes wünscht, ebenfalls in elektronischer Form vor.

Wird Fifty-One International auf den Antrag des Mitglied hin nicht tätig, so unterrichtet sie den Mitglied ohne Verzögerung, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über die Gründe hierfür und über die Möglichkeit, bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen oder einen gerichtlichen Rechtsbehelf einzulegen.

Die gemäß diesem Artikel V eingereichten Anträge sind kostenlos, sofern die Anträge eines Mitglied nicht, insbesondere aufgrund ihrer wiederholten Einreichung, unbegründet oder übertrieben sind. In einem solchen Fall kann Fifty-One International die Zahlung einer angemessenen Gebühr für die mit diesen Anträgen verbundenen Verwaltungskosten verlangen oder sich weigern, dem Antrag nachzukommen.

Hat Fifty-One International begründete Zweifel an der Identität eines Mitglied, der einen Antrag einreicht, so kann sie die Vorlage zusätzlicher Informationen verlangen, die zur Bestätigung der Identität der betreffenden Person benötigt werden.

Der Mitglied ist berechtigt, eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzulegen.

Zugang

Der Mitglied hat das Recht, von Fifty-One International eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob ihn betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden oder nicht; ist dies der Fall, so hat er ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:

  • die Verarbeitungszwecke;

  • die Kategorien der betreffenden personenbezogenen Daten;

  • die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten, insbesondere im Falle von in außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ansässigen Empfängern oder internationalen Organisationen;

  • wenn möglich, die geplante Aufbewahrungsdauer der personenbezogenen Daten oder, wenn diese Information nicht möglich ist, die zur Bestimmung dieser Dauer zugrunde gelegten Kriterien;

  • das Bestehen des Rechts, von Fifty-One International die Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen oder des Rechts, gegebenenfalls Widerspruch gegen diese Verarbeitung einzulegen;

  • das Recht, eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzulegen;

  • wenn die personenbezogenen Daten nicht beim Mitglied selbst erhoben werden, jede Information über die Quelle dieser Daten;

  • gegebenenfalls das Bestehen von Entscheidungen, die sich ausschließlich auf eine automatisierte Verarbeitung einschließlich Profiling stützen und in einem solchen Fall mindestens zweckdienliche Informationen zu der diesen Entscheidungen zugrunde liegenden Logik sowie die Bedeutung und die vorgesehenen Konsequenzen dieser Verarbeitung für den Nutzer.

Wenn die personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder an eine internationale Organisation übermittelt werden, hat der Mitglied das Recht, über die diese Übermittlung betreffenden geeigneten Garantien unterrichtet zu werden.

Der Mitglied hat ein Recht darauf, von Fifty-One International kostenlos eine erste Kopie der von der Verarbeitung betroffenen personenbezogenen Daten zu erhalten. Dieses Recht darf jedoch nicht die Rechte und Freiheiten Dritter und insbesondere nicht die Geschäftsgeheimnisse von Fifty-One International oder ihre geistigen Urheberrechte verletzen.

Wenn der Antrag in elektronischer Form eingereicht wird, werden die Informationen ebenfalls in einer üblichen elektronischen Form vorgelegt, sofern die betreffende Person keine andere Form wünscht.

Für jede weitere von der betreffenden Person gewünschte Kopie kann Fifty-One International die Zahlung einer angemessenen Verwaltungsgebühr in Höhe eines Pauschalbetrages von 25,00 EUR verlangen.

Berichtigung

Der Mitglied hat das Recht, von Fifty-One International unverzüglich die Berichtigung ihn betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen.

Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.

Löschung

Der Mitglied hat das Recht, von Fifty-One International zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und Fifty-One International ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

  • Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.

  • Der Mitglied widerruft seine Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

  • Der Mitglied legt gemäß diesem Artikel Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.

  • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

  • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der Fifty-One International unterliegt, erforderlich.

Hat Fifty-One International die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist sie gemäß dem vorstehenden Absatz 1 zu deren Löschung verpflichtet, so trifft sie unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass der Miglied von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat.

Die vorstehenden Absätze 1 und 2 gelten nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist:

  • zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;

  • zur Erfüllung einer für Fifty-One International geltenden rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung verlangt;

  • zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen;

  • für statistische Zwecke soweit das Recht auf Löschung voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Der Mitglied hat das Recht, von Fifty-One International die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

  • wenn die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von dem Nutzer bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es Fifty-One International ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;

  • wenn die Verarbeitung unrechtmäßig ist und der Nutzer die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung ihrer Nutzung verlangt;

  • wenn Fifty-One International die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, der Nutzer sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt;

  • wenn der Mitglied Widerspruch gegen die sich auf die berechtigten Interessen von Fifty-One International stützende Verarbeitung eingelegt hat, und dann für den Zeitraum, in dem geprüft wird, ob diese Interessen gegenüber denen des Mitglied überwiegen.

Wurde die Verarbeitung eingeschränkt, so dürfen diese personenbezogenen Daten — von ihrer Speicherung abgesehen — nur mit Einwilligung des Mitglied oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden.

Ein Mitglied, der eine Einschränkung der Verarbeitung erwirkt hat, wird von Fifty-One International unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung

Fifty-One International teilt allen Empfängern, denen personenbezogenen Daten offengelegt wurden, jede Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach diesem Artikel mit, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Fifty-One International unterrichtet den Mitlglied über diese Empfänger, wenn der Mitglied dies verlangt.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Vorbehaltlich der Rechte und Freiheiten Dritter haben die Mitglied das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie Fifty-One International bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten ohne Behinderung durch Fifty-One International einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln, sofern:

- die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder auf einem Vertrag beruht und

- die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

Bei der Ausübung seines Rechts auf Datenübertragbarkeit hat der Mitglied das Recht zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von Fifty-One International einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist.

Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gilt unbeschadet der Bestimmungen zum Recht auf Löschung. Dieses Recht gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich ist.

Widerspruchsrecht

  • Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Mitglied das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Widerspricht der Nutzer der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

  • Der Mitlgied hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die im berechtigten Interesse von Fifty-One International erfolgende Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten einzulegen.

Fifty-One International verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, sie kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des Mitglied überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

Der Mitglied hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder ihn in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn eine solche Entscheidung:

  • von den Rechtsvorschriften, denen Fifty-One International unterliegt, zugelassen wird und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Mitglied enthalten oder

  • für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Mitglied und Fifty-One International erforderlich ist oder 

  • mit ausdrücklicher Einwilligung des Mitglied erfolgt.

In den letzten beiden Fällen trifft Fifty-One International angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Mitglied zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens Fifty-One International sowie das Recht auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.